Kinder- und Jugendschutzkonzept

Einleitung


Der Verein Kultur vereint e.V. wurde am 13.06.2021 gegründet. Das Ziel der Vereinsarbeit besteht in der Belebung des gemeinschaftlichen Lebens innerhalb der Gemeinde Malsburg-Marzell und über deren Grenzen hinaus. Das besondere Augenmerk des gemeinsamen Tuns und Erlebens liegt hierbei in der Förderung von Kunst und Kultur. Dies wird realisiert über Veranstaltungsreihen wie die Erlebnistage Kinderburg, das Adventsfenster, Konzerte, Lesungen, Theaterabende, Workshops oder auch ein Ferienprogramm für Schulkinder. Zielgruppe sind hierbei grundsätzlich alle Bürger, unabhängig von Alter, Geschlecht oder kultureller Zugehörigkeit. Einige unserer Angebote richten sich im Speziellen an Kinder. Zu diesen zählen z.B. die Aktivitäten rund um die jährlich stattfindende Veranstaltung „Kinderburg“, Ferienprogramme oder auch speziell an Kinder gerichtete Aktivitäten im Rahmen von Bürgerfesten. Kultur vereint e.V. strebt hierbei an, Kindern durch kulturelle und künstlerische Angebote Erfahrungsräume zu öffnen, innerhalb derer Entdeckung, Anregung und Förderung von Fähigkeiten, sowie Bindung und Beziehung innerhalb der sozialen Gruppe ermöglicht werden. Gemäß unserem Selbstverständnis pflegen wir einen altersangemessenen, wertschätzenden und respektvollen Umgang mit den Kindern. Die individuelle Persönlichkeit jedes Kindes wird in seiner Würde von uns geachtet. Dazu gehört auch, dass die an unseren Angeboten teilnehmenden Kinder ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei deren Missachtung haben. Wir treten engagiert dafür ein, Kinder vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Zur Unterstützung dieses Ziels dient das vorliegende Kinderschutzkonzept. Es fördert zum einen Handlungssicherheit für die Prävention von Gewalt gegen Kinder und bietet zum anderen auch eine klare Handlungsleitlinie zur Einleitung von Interventionsschritten, sollten diese notwendig werden. Das Konzept unterstützt zudem über den offenen und transparenten Austausch den Prozess der Sensibilisierung Aller an den Aktionen beteiligten ehrenamtlichen Helfer*innen für das Thema (sexualisierte) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Begriffserklärung


Kindeswohl und KindeswohlgefährdungDer Begriff „Kindeswohl“ bezeichnet das körperliche und psychische Wohlbefinden eines Kindes. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn durch eine Handlung oder Unterlassung einer Handlung dieses Wohlergehen in Gefahr gebracht wird. Die Gefahr kann sowohl von einer sorgeberechtigte als auch von einer dritten Person ausgehen. Gefährdung besteht sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kernfamilie. Das Statistische Bundesamt meldete für das Corona-Jahr 2020 60.600 Fälle von Kindeswohlgefährdungen. Das entsprach einem Zuwachs an Meldungen um 9%. 45.400 Kinder und Jugendliche mussten im Jahr 2020 In Obhut genommen werden. Die Dunkelziffer mag weitaus höher liegen. Diese Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit einer Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema. Als Formen einer Kindeswohlgefährdung werden definiert:
  1. Vernachlässigung
    1. körperlich
    2. emotional
    3. Erzieherisch
    4. Verletzung der Aufsichtspflicht
  2. Kindesmisshandlung
    1. seelische Gewalt
    2. körperliche Gewalt
    3. Erziehungsgewalt – „gefügig machen“
  3. Sexualisierte Gewalt
    1. seelische sexualisierte Gewalt
      1. verbal durch Anspielungen, ordinäre Bemerkungen etc.
    2. körperlich sexualisierte Gewalt
      1. Kinderprostitution
      2. Kinderpornographie
      3. sexualisierte Gewalt im Internet
  1. Genitalbeschneidung
  2. Gefährdung des Vermögens

Prävention - Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt


VerhaltensregelnDas von uns gewünschte pädagogische Verhalten im Umgang mit den Kindern haben wir in der anhängenden Anlage 1 mit dem Titel „Verhaltensregeln“ zusammengefasst. Die Übersicht dient zur Orientierung – auch für den Fall, dass unerwünschtes Verhalten eines begleitenden Erwachsenen beobachtet wird. Die Kindergruppen werden grundsätzlich von mindestens zwei Personen betreut, so dass unangemessenes Verhalten einer Betreuungsperson direkt gespiegelt und besprochen werden kann. Je nach Schwere des Fehlverhaltens sollte hierbei eine weitere Person hinzugezogen werden (6-Augen-Prinzip). Aufgrund unserer kleinen Strukturen stammen die Helfer*innen im Allgemeinen aus den Kreisen der Vereinsmitglieder und gehören damit zur Elternschaft der die Angebote besuchenden Kinder. Die direkte und respektvolle Spiegelung von situativem Fehlverhalten im Sinne der „beherzten Kollegialität“ kann als gegeben vorausgesetzt werden. Allen Gruppenleiter*innen – auch und im Besonderen jenen, welche zu bestimmten Angeboten von extern angeworben werden - wird unser Verhaltensregel-Katalog kenntlich gemacht. Einsicht in das Erweiterte FührungszeugnisWir verpflichten uns, in die Betreuung der Kinder welche nicht dauerhaft von ihren Sorgeberechtigten begleitet werden (wie z.B. der „Kindergarten“ im Rahmen der Kinderburg und alle Aktivitäten während des Ferienprogramms) keine Personen einzubeziehen, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt worden sind. Zur Gewährleistung dieser Verpflichtung fordern wir für diesen Personenkreis die Einsichtnahme in ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis. Bei der Beantragung werden keine Gebühren erhoben, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 d EStG 1 genannten Dienste ausgeübt wird. Dies wird vom Verein mit dem entsprechenden Formular bescheinigt und die entsprechende Gebührenbefreiung beantragt. Schutzbeauftragte:Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Ehrenamtliche im Verein sind: Maya Eckert, Außerdorf 15, 79429 Malsburg-Marzell undAlexander Eckert, Außerdorf 15, 79429 Malsburg-Marzell Die Schutzbeauftragten verpflichten sich regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teilzunehmen. Im ersten Schritt haben sie sich für den Juleica Kompakt Kurs im Herbst 2022 angemeldet. Die Schutzschulung „Mein Verein - sicher und geschützt“ wird im Frühjahr 2023 wahrgenommen. SchulungenAllen Ehrenamtlichen im Verein wird die Möglichkeit der Weiterbildung angeboten. Die Kosten dafür übernimmt der Verein. Ziel ist es, unsere aktiven Mitglieder und ehrenamtlichen Helfenden Stück für Stück mit den Themen des Kinder- und Jugendschutzes zu schulen. Kosten für die Schulungen übernimmt der Verein. In einem ersten Schritt melden sich verschiedene Ehrenamtliche zur Ausbildung in erster Hilfe im Dezember an. SelbstverpflichtungserklärungAlle Betreuer*innen unterzeichnen zudem die unter Anlage 2 angefügte Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz der Kinder. Das Unterzeichnen dieser Erklärung dient erneut zur Sensibilisierung hinsichtlich der durch das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern notwendigen Achtsamkeit im Umgang mit den Kindern zur Wahrung ihrer Würde und persönlichen Integrität.

Intervention - Maßnahmen beim Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt auf Kinder und Jugendliche


Für den Fall, dass trotz aller präventiven Maßnahmen während eines Angebotes ein körperlicher oder sexueller Übergriff auf ein Kind beobachtet werden sollte, gelten besondere Verfahrensschritte, welche im Folgenden dargestellt werden. Diese Verfahrensschritte gelten auch, wenn ein Kind im Rahmen und im Schutz eines Betreuungsangebotes Äußerungen tätigen sollte, welche eine Kindeswohlgefährdung nahelegen. Verfahrensschritte nach einer akuten Gewaltsituation:
  • Das Kind wird aus der Situation herausgenommen
  • Es wird eine ruhige Situation hergestellt, dem Kind wird Schutz vermittelt
  • Der Täter wird nicht direkt konfrontiert, eine Klärung der Situation findet nicht im Beisein des Kindes statt
  • Beobachtungen über den Vorfall werden so detailliert wie möglich verschriftlicht.Äußerungen des Kindes zum Vorfall werden wenn möglich in wörtlicher Rede verschriftlicht.
  • Sofortige Benachrichtigung der Sorgeberechtigten, eines Schutzbeauftragten und des Vorstands des Vereins
  • Der Vorstand wird alle weiteren relevanten Schritte in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und ggf. mit amtlichen Stellen (Polizei / Jugendamt) unternehmen.
 Verfahrensschritte nach Äußerungen eines Kindes:
  • Das Kind wird uneingeschränkt ernst genommen. Es wird gelobt für seinen Mut und ihm wird Schutz vermittelt
  • Die Äußerungen des Kindes werden (wenn möglich) in wörtlicher Rede verschriftlicht
  • Es wird nicht versucht, dem Kind weitere Informationen zu entlocken, als die, die es freiwillig erzählen will. Der Bericht des Kindes wird ohne Nachfragen stehen gelassen.
  • Dem Kind wird erklärt, dass weitere Personen (vertraulich) informiert werden müssen, um ihm helfen zu können
  • Es wird kein Schweigegelübde abgelegt
  • Eine/e Schutzbeauftragte/r wird informiert
  • Der Vorstand des Vereins wird informiert
  • Der Vorstand informiert das Jugendamt, bzw. eine der in Anlage 3 aufgelisteten „insofern erfahrenen Fachkraft“ und arbeitet im weiteren Verlauf mit dieser zusammen
 Wie oben dargelegt, werden die Kinder in ihren Äußerungen von uns uneingeschränkt ernst genommen. Da eine Kindeswohlgefährdung unter bestimmten Umständen eine Straftat darstellt, gilt es zum anderen jedoch auch, besonnen zu bleiben. Informationen werden diskret behandelt und protokolliert, ein unüberlegtes und vorschnelles Urteilen über angenommene Täter wird vermieden. Es werden keine eigenen Ermittlungen angestellt.